Frontstapler, Seitenstapler, Schlepper, Teleskopstapler, Plattformfahrzeuge, Hubameisen, Hochhubwagen, Niederhubwagen gehören alle zur Fahrzeugkategorie „Flurförderzeuge“
Sie als Betreiber der Flurförderzeuge sind in der Verantwortung, diese Prüfung durchführen zu lassen.
Ich als sachkundige Person für Flurförderzeuge bin berechtigt diese Prüfungen durchzuführen.
Kontaktieren Sie mich gerne für einen Termin bei Ihnen vor Ort.