Hebebühnen jeglicher Art müssen einer regelmäßigen jährlichen Sachkundeprüfung unterzogen werden
Sie als Betreiber der Hebebühne sind in der Verantwortung, diese Prüfung durchführen zu lassen.
Ich als zertifizierter Sachkundiger und Befähigte Person für Hebebühnen prüfe folgende Hebebühnenarten:
- Selbstfahrende Gelenkteleskop- und Scherenhebebühnen
- PKW- und LKW- Hubsteigerbühnen
- LKW- Verladerampen
- LKW-/ NFZ-Verladehebebühne
- Doppelparkerrampen
- KFZ- / NFZ- / LKW- Hebebühnen